Reisegepäckversicherung - Versicherungsschutz besteht für das Abhandenkommen, Zerstören oder Beschädigung des Reisegepäcks durch Diebstahl, Einbruch, Raub, räuberische Erpressung
Reiserücktrittsversicherung - Der Versicherer leistet Entschädigung bei nicht Antritt der Reise für die dem Reiseunternehmen oder einem anderen vom Versicherten nachweislich geschuldeten Rücktrittskosten
Reiserücktrittversicherung - Die Reiserücktrittversicherung kann Sie von den finanziellen Folgen schützen wenn ein Reiseantritt nicht möglich ist. Denn oft verlangen die Reiseveranstalter in einem solchen Fall die Erstattung des gesamten Reisepreises oder eine entsprechende Stornogebühr